Das Sozialrecht ist sehr breit gefächert.
Häufig sind in der Praxis die Auseinandersetzungen mit der Arbeitsverwaltung. Insbesondere geht es hier um Leistungskürzungen beim Arbeitslosengeld. So kommt es vor, dass die Bundesagentur für Arbeit im Zuge von Kündigungsstreitverfahren zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern 3-monatige Sperren hinsichtlich des Bezuges von Arbeitslosengeld wegen angeblicher Arbeitsaufgabe verhängt. Diese gilt es zunächst im Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls später im Rahmen einer Klage vor dem Sozialgericht anzufechten. Desweiteren stellt sich die Frage, wie Urlaubsabgeltungsansprüche und Entlassungsentschädigungen sich zum Arbeitslosengeld verhalten.
Erheblicher Beratungsbedarf besteht im Bereich der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Das sog. Arbeitslosengeld II besteht grundsätzlich aus dem Regelsatz zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Die soziale Sicherung für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige ist im SGB XII (ehemals BSHG) geregelt.
Weitere anwaltliche Betätigungsfelder sind die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung. In letzterem Fall ist anwaltliche Hilfe vor allem bei der Durchsetzung von Renten wegen Erwerbsminderung gefragt.