Ein Betätigungsfeld des Rechtsanwalts im Steuerrecht ist das Steuerstrafrecht. Hier geht es um die Wahrnehmung der Interessen eines Mandanten gegenüber der Steuerfahndung und um seine Verteidigung vor dem Strafgericht.
Aber auch im materiellen Steuerrecht darf der Rechtsanwalt tätig sein. Dieser Bereich ist nicht etwa allein den Steuerberatern vorbehalten. Daher ist auch der Rechtsanwalt befugt, für Mandanten Jahresabschlüsse und Steuererklärungen zu erstellen.
Rechtsrat ist im Steuerrecht insbesondere dann gefragt, wenn der Mandant mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden ist und hiergegen Einspruch beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden soll. Wird der Einspruch vom Finanzamt zurückgewiesen, besteht die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Finanzgericht zu erheben. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Verfahrensdauer beim Finanzgericht zur Zeit sehr lang ist. Aus taktischen Gründen stellt sich daher die Frage nach einer aussergerichtlichen bzw. vorgerichtlichen Einigung mit dem Finanzamt.